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Trebbau & Koop Newsletter |
08. Juli 2010 |
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Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
das Schreiben von zu vielen Kurznachrichten auf dem Mobiltelefon (SMS) macht krank. Davon ist jedenfalls eine australische Wissenschaftlerin überzeugt. Jennie Carroll vom Königlichen Institut für Technologie in Melbourne hat zahlreiche Krankheiten entdeckt, die vor allem Teenager beim "simsen" heimsuchen können, erklärte sie im australischen Rundfunk.
Ein wunder Daumen ist dabei noch die harmloseste Gefahr für Leute, die zu viele SMS schreiben. Neue Krankheitsbilder aus Down Under:
Bei "Textaphrenie" entsteht der Glaube, das Telefon habe eine eingehende SMS angezeigt, wenn in Wirklichkeit nichts angekommen ist. Beim "Post-textischen Stress-Syndrom" bekommt der SMS-Schreiber nicht mehr mit, was um ihn herum passiert. "Tangstgefühle" sind Selbstzweifel, wenn nach einer Weile keine neue SMS angekommen ist. Beim "Koma-Texten" werden unzählige SMS verschickt, um das Selbstbewusstsein zu stärken.
Ohne jede Gefahr für Sie sind unsere heutigen Artikel zum Telefonmarketing.
LOL

Thomas Brutschin
Geschäftsführer
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Telefonmarketing
Trebbau & Koop vermarktet D+S-Adressen exklusiv
Aktives Telefonmarketing oder "Outbound" braucht qualitativ hochwertige Adressen mit einem allgemeinen Werbe-Opt-In. Mit über 3,6 Millionen Opt-In-Adressen verfügt D+S address über eine der größten Haushaltsdatenbanken Deutschlands für Telefonie und Mailing-Nutzung. Ab sofort werden die Adressen von D+S address exklusiv von Trebbau & Koop vermarktet.
Die Privatadressen mit Telemarketing Opt-In wurden über eine telefonische Meinungs- und Sozialforschung zu verschiedenen Themen gewonnen. Das Opt-In liegt per Voicefile vor. Opt-Ins, die nach dem 01.09.2009 erhoben wurden, sind zusätzlich schriftlich bestätigt worden. Zu allen Adressen ist auch die Postadresse für Mailingkampagnen verfügbar.
Die Zielgruppe hat sich als konsumorientiert erwiesen und Auskunft zu getätigten und geplanten Käufen gegeben. Die Ansprache zu Hause per Telefon ist für diese Personen kein Problem. Die Vorteile: eine besonders hohe Affinität zum Medium Telefon und eine überdurchschnittlich hohe Erreichbarkeit.
Sie wollen Ihre Zielgruppe anrufen? Detaillierte Informationen zu dieser Exklusivliste halten unsere Spezialisten für Sie bereit. Mehr Informationen unter 0221 39095-341 oder hier.
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Tipp
Opt-In-Matching macht Ihre Adressen fürs Telefonmarketing fit
Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes sowie die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes hat das aktive Telefonmarketing erheblich eingeschränkt. Zielgruppen dürfen im Outbound nur noch angerufen werden, wenn eine explizite Einwilligung (Opt-In) der Person zur werblichen Ansprache per Telefon bei dem speichernden bzw. übermittelnden Unternehmen vorliegt.
Häufig verfügen Unternehmen jedoch lediglich über Adressbestände, bei denen die Einwilligung der Verbraucher für Telefonwerbung fehlt. Damit die Adressen im Telefonmarketing genutzt werden können, werden Opt-Ins benötigt.
Das Opt-In-Matching von Trebbau & Koop löst diese Aufgabenstellung. Die innovative Anwendung ermöglicht, zu Adressdaten schnell und einfach qualitativ hochwertige Telefonkontakte samt Opt-Ins zu identifizieren und zu nutzen. Das Verfahren und die vermieteten Kontakte erfüllen alle Datenschutzbestimmungen.
Sie suchen Telefonmarketing-Opt-Ins für Ihre Adressen? Erfahren Sie mehr.
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Recht
Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung
Am 04.08.2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten. Doch das Gesetz greift offenbar nicht wie geplant.
Weil einige Unternehmen sich nicht daran halten, gingen bei der Bundesnetzagentur seit 2009 knapp 57.000 Beschwerden wegen unerlaubter Werbeanrufe ein. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen beklagt eine hohe Zahl von Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe.
Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Damit Sie mit Ihrem Telefonmarketing auf der sicheren Seite sind, hier nochmal die wesentlichen Bestimmungen:
Ein Werbeanruf ist nur zulässig, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Bei Werbeanrufen darf die Rufnummer nicht unterdrückt und der Verbraucher muss ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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E-Mail: info@trebbau-koop.de
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